
ArbSchG, GefStoffV, MuschG, TRGS… im Arbeitsrecht wimmelt es nur so an Akronymen, die sich teils sehr ähneln, aber doch jeweils etwas anderes meinen. Da als Unternehmer den Durchblick zu behalten, fällt oft nicht leicht. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, wie das Arbeitsrecht in Deutschland aufgebaut ist, und stellen Ihnen die gängigsten Vorschriften und Regelwerke vor. Bitte beachten Sie jedoch, dass unsere Übersicht keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtsverbindlichkeit erhebt. Sie dient lediglich als ein erster Einblick in das Arbeitsrecht.
Kleinbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden können den Arbeitsschutz eigenständig organisieren und dabei arbeitsrechtliche Vorgaben gezielt umsetzen. Ein gut strukturierter Arbeitsschutz hilft, rechtliche Anforderungen zu erfüllen und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung lernen Unternehmer in speziellen Schulungen, wie sie arbeitsrechtliche Pflichten mit effektiven Schutzmaßnahmen verknüpfen und in den Betriebsalltag integrieren. Die BAU WEITERBILDUNG bietet BGW-Mitgliedsbetrieben praxisnahe Schulungen, um grundlegendes Wissen zu Arbeitsrecht und Arbeitsschutz zu vermitteln.
Das Gesamtsystem der rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes in Deutschland basiert auf dem Grundgesetz. Darauf aufbauend verabschiedet der Staat Gesetze, die u.a. auch den Arbeitsschutz betreffen. Schließlich hat jeder Mensch in Bezug auf seine Erwerbstätigkeit bestimmte Rechte, die gewährleisten sollen, dass die Beschäftigten ihre berufliche Tätigkeit möglichst lange gesund und zufrieden ausüben können. Alle Gesetze und Vorschriften, die diesen Zweck verfolgen, fallen unter das Arbeitsrecht.
Das Arbeitsschutzsystem in Deutschland ist dual aufgebaut, das heißt, dass sich das Arbeitsrecht in öffentliches Recht und autonomes Recht unterteilt. Auf öffentlicher Seite konkretisierten Verordnungen wie die Gefahrstoffverordnung und die Lastenhandhabungsverordnung die einzelnen Gesetze. Auf autonomer Seite erfolgt das durch die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger. Dazu gehören insbesondere die DGUV Vorschriften. Öffentliche Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften werden schließlich nochmal durch verschiedene Regeln, Richtlinien und Normen konkretisiert, z.B. durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Ergänzt wird das deutsche Arbeitsrecht durch das EU-Arbeitsrecht. Dieses gibt für die EU-Mitgliedsstaaten arbeitsschutzrechtliche Mindeststandards vor, die die einzelnen Länder auf Wunsch durch höhere Schutzniveaus erweitern können. Durch einzelne Vorschriften und Regelwerke werden die Rahmenrichtlinien der EU in nationales Recht umgesetzt. So wurden z.B. Vorgaben aus der EG-Rahmenrichtlinie für Arbeitsschutz in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz umgesetzt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Arbeitsschutz finden sich in Deutschland im „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“, kurz Arbeitsschutzgesetz. Es enthält grundlegende Pflichten des Arbeitgebers sowie Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und verfolgt das Ziel, die Arbeit möglichst menschengerecht zu gestalten und Unfälle sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Das Arbeitsschutzgesetz macht Vorgaben zum allgemeinen Arbeitsschutz und gilt somit für alle Arbeitnehmer.
Der technische Arbeitsschutz beschäftigt sich allgemein mit der Abwehr von arbeitsbedingten Gefährdungen. Er umfasst folglich alle Schutzvorschriften zum Erhalt bzw. zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei technischen Tätigkeiten. Wichtige Gesetze und Verordnungen im technischen Arbeitsschutz sind:
Neben diesen allgemeingültigen Vorschriften existieren noch weitere Verordnungen, die nur für spezifische Berufsgruppen gelten. Dazu zählen:
Der soziale Arbeitsschutz definiert spezielle Schutzrechte besonders schutzbedürftiger Gruppen von Arbeitnehmern. Dazu zählen u.a. Jugendliche, werdende und stillende Mütter sowie Schwerbehinderte. Folgende Gesetze befassen sich mit dem sozialen Arbeitsschutz:
Gerade in Kleinbetrieben mit nur wenigen Mitarbeitern bleibt der Arbeitsschutz oft auf der Strecke. Viel zu unübersichtlich scheinen die zahlreichen Vorschriften und Regelwerke im Arbeitsrecht, die ein Arbeitgeber kennen muss. Dennoch ist der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht umsonst gesetzliche Pflicht. Er dient der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und kommt auch dem Unternehmer selbst zugute.
Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern haben die Möglichkeit, den Arbeitsschutz im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung selbst in die Hand zu nehmen. Dafür müssen Sie lediglich an einer Unternehmerschulung teilnehmen. Bei der MiMa (Erstschulung) werfen wir gemeinsam mit Ihnen einen Blick auf das Arbeitsrecht und erklären Ihnen anschaulich und leicht verständlich, welche Vorschriften und Regelwerke in Ihrem Unternehmen Anwendung finden. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie dazu noch Fragen haben oder weitere Informationen wünschen. Wir freuen uns auf Sie!